Ein Help-Mitarbeiter im Südsudan kontrolliert eine Liste
© Brian Lehmann



Transparenz und Kontrolle

Transparente Mittelverwendung

Transparenz und verantwortungsvolles Handeln zählt zu den wichtigsten Arbeitsgrundsätzen von Help. Die sachgemäße und transparente Verwendung der Help anvertrauten Zuwendungen und Spendengelder im Sinne unserer Satzung und die Effizienz unserer Arbeit werden durch externe und interne Kontrollen geprüft und sichergestellt.

Externe Prüfungen


Transparent und sicher

Ihre Spende ist bei Help in guten Händen. Nur rund acht Prozent der uns anvertrauten Mittel fließen in Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit. Unabhängige Stellen bestätigen regelmäßig unseren sorgfältigen und transparenten Umgang mit Spendengeldern. 


Deutscher Spendenrat e.V.

Help ist Mitglied im Deutschen Spendenrat e.V., dem Dachverband für Vertrauen und Transparenz im Spendenwesen.

Der Deutsche Spendenrat hat Help am 14. Juni 2023 mit dem Spendenzertifikat für Transparenz ausgezeichnet.

Das für 3 Jahre gültige Zertifikat bescheinigt, dass Help verantwortungsvoll und sparsam mit den anvertrauten Spendengeldern umgeht und wahrheitsgemäß, klar und transparent über seine Strukturen, Projektaktivitäten sowie Finanzen berichtet.

Seit 2017 verleiht der Deutsche Spendenrat ein Spendenzertifikat an ausgewählte Mitgliedsorganisationen. Es ist das einzige Prüfverfahren in Deutschland, bei dem externe Wirtschaftsprüfer die Qualitätskontrolle für das Spendenzertifikat übernehmen.

In diesem Rahmen haben wir die Selbstverpflichtungserklärung der Mitgliedsorganisationen des DSR gerne unterzeichnet. 

  • Help veröffentlicht in seinem Wirtschaftsprüfbericht, ob und wenn ja, in welcher Höhe Spenden an andere Organisationen weitergeleitet werden.
  • Help betreibt keine Mitglieder- oder Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen.
  • Help unterlässt den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen und bietet oder zahlt keine Provisionen bzw. lediglich Provision im Rahmen der Festlegung der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e.V. für die Einwerbung von Zuwendungen.
  • Die wesentlichen Strukturen des Vereins (gem. Nr. 6 der Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrates) werden in jedem Jahresbericht transparent und aktuell dargestellt.
  • Help – Hilfe zur Selbsthilfe e.V.,  Reuterstr. 159, 53113 Bonn ist nach der Anlage zum Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn, Steuer-Nr. 205/5783/1000, vom 15.12.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017-2019 nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Spenden an Help e.V. sind gemäß § 10 b Abs. 1 EstG steuerlich abzugsfähig.
  • Help ist beim Amtsgericht Bonn unter der Nummer 4650 als Verein eingetragen.
  • Help wird von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris geprüft. Im Prüfungsbericht ist die nachzuweisende Mehr-Sparten-Rechnung (Anlage XV/1) sowie der Fragebogen gemäß Anlage 3 der Grundsätze des DSR e.V. als Anlage zu einer gesonderten Beurteilung bzw. zum Bericht des Kassenprüfers, des StB bzw. des WP (Anlage XV/3) abgedruckt.

Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)


Das vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) 1992 eingeführte Spendensiegel ist das Gütesiegel für seriöse Spendenorganisationen.

Seit seiner Einführung 1992 bescheinigt das DZI Help durch das Siegel, dass die Werbe- und Verwaltungskosten von Help in die niedrigste Rubrik fallen (diese Ausgaben liegen jedes Jahr bei etwa 7%). 

Darüber hinaus bestätigt das Siegel die transparente Rechnungslegung und Berichterstattung über die Geschäftstätigkeit von Help, die sachgerechte Prüfung der Rechnungslegung, die interne Überwachung des Leitungsgremiums durch ein unabhängiges Aufsichtsorgan sowie eine sachgerechte Spendenwerbung, die über die Verwendung der Spendengelder informiert und die Würde der Betroffenen achtet. 

Einschätzung durch das DZI 

Help – Hilfe zur Selbsthilfe e.V., Bonn, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.

Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:

  • Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
  • Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
  • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
  • Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab niedrig („niedrig“ = unter 10%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
  • Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
  • Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
  • Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Auf Initiative von Transparency Deutschland e.V. haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Help beteiligt sich an dieser Initiative und hat sich dem Transparenz-Standard des Aktionsbündnisses verpflichtet.

Informationen über Help – Hilfe zur Selbsthilfe e.V. entsprechend der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr:

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Help - Hilfe zur Selbsthilfe e.V. ist nach dem Körperschaftsfreistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn-Innenstadt (Steuernummer: 205/5783/1000) vom 15.12.2020 für den Veranlagungszeitraum 2017-2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit. 

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

  • Derzeit arbeiten rund 45 Mitarbeiter in unserer Bonner Zentrale. Eine Übersicht und das Organigramm finden Sie hier: Help-Team

7. Angaben zur Mittelherkunft

8. Angaben zur Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • Help – Hilfe zur Selbsthilfe e.V. ist ein unabhängiger Verein mit Sitz in Bonn und ist mit niemandem gesellschaftsrechtlich verbunden.

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

  • Im Jahr 2021 machten Finanzierungen des Auswärtigen Amtes (AA) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) jeweils mehr als 10% unseres Gesamtbudgets aus.

Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid

Help - Hilfe zur Selbsthilfe e.V. ist nach der Anlage zum Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid* des Finanzamtes Bonn, SteuerNr. 205/5783/1000, vom 15.12.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017-2019 nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Spenden an Help e.V. sind gemäß § 10 b Abs. 1 EstG steuerlich abzugsfähig. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne §§51 ff. AO verwendet wird.

Seit 1981 führt Help seine Projekte für bedürftige Menschen durch und geht mit den Spendengeldern verantwortungsvoll um.

*Ein Freistellungsbescheid liegt vor, wenn ein Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Dieser Bescheid wird daraufhin vom Finanzamt erlassen und zeigt an, dass der Verein als eine Körperschaft steuerbegünstigt ist. Sind die Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit erfüllt, gilt der reguläre Freistellungsbescheid fünf Jahre ab Ausstellungsdatum.


Vereinsregister

Help ist beim Amtsgericht Bonn in das Vereinsregister, Nr. 4650, eingetragen. Mit Eintrag ins Vereinsregister erlangt ein Verein seine Rechtsfähigkeit. In das Vereinsregister werden u.a.

  • Die Satzung und die Änderungen der Satzung
  • die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB eingetragen.

Externe Wirtschaftsprüfung

In Deutschland erfolgen regelmäßige externe Kontrollen durch externe, unabhängige Wirtschaftsprüfer sowie durch das Finanzamt.


Externe Audits und Evaluierungen

Unsere Projekte werden darüber hinaus durch Audits und Evaluierungen geprüft, die von den Geldgebern unabhängig beauftragt werden.


Interne Kontrollen

Interne Standards

Die interne Revision überwacht und kontrolliert die sachgemäße, transparente Verwendung von Zuwendungen und Spenden. Darüber hinaus prüft sie die Einhaltung von Richtlinien und Verordnungen und stellt sicher, dass Arbeitsprozesse ordnungsgemäß ablaufen und missbräuchlichem und korruptem Verhalten effektiv vorgebeugt wird. Entsprechende interne Kontrollsysteme werden entwickelt, installiert, in ihrer Umsetzung auf Effizienz und Effektivität geprüft und erforderlichenfalls angepasst.


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