Im Testament bedenken

Ihre Testamentsspende

Nahaufnahme: Zwei Hände pflanzen einen Setzling

Hilfe, die weiter gibt.

Wie kann ich über meine eigene Lebenszeit hinaus etwas Gutes tun und bleibende Werte hinterlassen? Viele Menschen stellen sich diese Frage ab einem gewissen Punkt in ihrem Leben. Mit Ihrer Testamentsspende für Help – Hilfe zur Selbsthilfe gestalten Sie die Zukunft positiv mit und schenken Menschen in Not die Chance auf ein Leben in Würde und Sicherheit.

Gemeinsam Verantwortung übernehmen

Sicherlich bedarf es einer gewissen Überwindung, sich mit dem Thema Testament auseinanderzusetzen. Wir möchten Sie dazu ermuntern, sich rechtzeitig Gedanken über Ihren Nachlass zu machen. Nur so können Sie selbst bestimmen, wer Ihre Vermögenswerte später erhalten soll. Für viele Menschen ist es eine große Erleichterung, die persönlichen Dinge geregelt zu wissen.

Für unsere weltweite Hilfe zur Selbsthilfe sind Testamentsspenden unschätzbar wertvoll: Mit Ihrem Nachlass können Sie Überleben sichern, Menschen neue Perspektiven schenken und nachhaltig etwas für die Umwelt tun. Säen Sie Hoffnung – über Ihr eigenes Leben hinaus.

Sabine Preker

Sabine Preker

Großspenden & Nachlässe                              

+49 228 91529-12

Vererben Sie Zukunft

Die wichtigsten Informationen rund um das Thema Erbschaft und Vermächtnis haben wir für Sie in einer übersichtlich gegliederten Broschüre zusammengestellt. Sie klärt Fragen wie: Wer ist gesetzlicher Erbe? Was ist ein Pflichtteil? Was muss ich beachten, wenn ich ein eigenhändiges Testament aufsetze? Kann ich einer gemeinnützigen Organisation etwas vermachen?

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Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zu Ihren Betroffenenrechten, insbesondere zum Widerruf, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Unser Service rund um das Thema Vermächtnis & Erbschaften

  • Individuelles Gespräch - gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch ein persönliches Treffen
  • Recherche zu Notar:innen bzw. Fachanwält:innen
  • Tipps zum Verfassen eines handschriftlichen Testaments

Wichtig zu wissen: nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen wir keine Rechtsberatung durchführen. Rechtsberatung ist ausschließlich Rechtsanwält:innen und Notar:innen gestattet. Falls Sie erwägen, Help – Hilfe zur Selbsthilfe e. V. testamentarisch zu bedenken, dienen unsere Angaben als informative Grundlage. 

Georg Kippels

Immer mehr Menschen bedenken Help mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis. Wir wissen Ihr Vertrauen sehr zu schätzen und versprechen Ihnen, sorgfältig mit den uns anvertrauten Mitteln umzugehen und damit Menschen in Not wieder eine Perspektive zu geben.

Dr. Georg Kippels, Vorstandsvorsitzender

Fragen und Antworten

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Testament zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Informationen ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht oder Notar nicht ersetzen.

Sie sollten sich frühzeitig darüber klar werden, wer rechtlich in Ihre „Fußstapfen“ tritt und welche Menschen oder Werte Ihnen besonders am Herzen liegen. Mit einem Testament schaffen Sie Klarheit über Ihre Vermögenswerte und vermeiden später Ärger und Streit.

Haben Sie kein Testament bzw. keinen Erbvertrag, tritt später die gesetzliche Erbfolge ein und Ihr Erbe wird unter Ihren Verwandten und Ihrem Ehepartner verteilt. Die Konstellationen können sehr unterschiedlich sein und sich ändern. Deshalb empfehlen wir, diese Überprüfung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Stellen Sie fest, dass die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen und Lebensumständen entspricht, müssen Sie kein Testament machen.

Wichtig zu wissen: haben Sie kein Testament erstellt und gibt es weder Ehe-/Lebenspartner noch Familienangehörige, fällt Ihr Nachlass an den Staat.

Eine Übersicht über die gesetzliche Erbfolge finden Sie in unserer kostenfreien Broschüre „Vererben Sie Zukunft“, die Sie hier bestellen können.

Das Abfassen eines Testaments erfordert nicht zwingend einen Notar, Sie müssen jedoch gewisse Formvorschriften beachten. Werden diese nicht eingehalten, ist das Testament ungültig und die gesetzliche Erbfolge tritt automatisch ein.

Ein handschriftlich verfasstes Testament ist ebenso gültig wie ein notarielles Testament, wenn folgende Punkte eingehalten werden:

  • Der Text enthält Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen sowie Anschrift, Ort und Datum 
  • Der Text muss vom ersten bis zum letzten Wort eigenhändig geschrieben und mit vollständigem Namen unterschrieben sein.

Achten Sie auf möglichst präzise Beschreibungen bei der Nennung von Erben, Vermächtnissen und Auflagen.

Existiert schon ein Testament, kann dieses oder Teile davon widerrufen werden. Nehmen Sie bei der Neuformulierung aus Sicherheitsgründen eine entsprechende Formulierung auf, beispielweise „Hiermit widerrufe ich alle vorhergehenden Testamente.“.

Ein Beispiel zum handschriftlichen Testament finden Sie in unserer kostenfreien Broschüre „Vererben Sie Zukunft“, die Sie hier bestellen können.

Ein notarielles Testament stellt sicher, dass bei der Abfassung des Testaments keine Fehler unterlaufen. Der Notar informiert Sie über die steuerlichen Auswirkungen Ihres letzten Willens. Ein weiterer Vorteil: das Testament wird amtlich verwahrt und nach Ihrem Tod eröffnet.

Die Gebühr für ein notarielles Testament richtet sich nach Ihren Vermögenswerten. Es vermeidet Unklarheiten und nachfolgenden Streit unter den Erben, so dass es nicht zu kostenträchtigen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen kann.

Ein Beispiel eines notariellen Testaments – das Berliner Testament - finden Sie in unserer kostenfreien Broschüre „Vererben Sie Zukunft“, die Sie hier bestellen können.

Bestimmen Sie in Ihrem Testament einen Erben, so erbt dieser als Ihr Rechtsnachfolger nicht nur Ihre Rechte und Ihr Vermögen, sondern auch Ihre Pflichten wie Schulden. 

Ein Vermächtnisnehmer hingegen ist von allen Pflichten befreit und hat gegenüber dem Erben bzw. der Erbengemeinschaft das Recht zur Herausgabe der testamentarisch vermachten Geldsumme oder des Gegenstandes. 

Für eine Ihnen wichtige Personen außerhalb der Familie oder eine gemeinnützige Organisation, die Ihnen besonders am Herzen liegt, ist ein Vermächtnis der einfachste Weg einer testamentarischen Berücksichtigung. Bitte formulieren Sie die testamentarische Verfügung so detailliert wie möglich mit Angabe des vollständigen Namens des Empfängers, der Geldsumme oder des Gegenstands.

Als Erbe eingesetzt werden können einzelne oder mehrere Personen, die sich das Erbe teilen. Eine Erbengemeinschaft entscheidet dann immer gemeinsam in allen Fragen der Nachlassabwicklung. Sollten Sie in Ihrem Testament mehrere Erben benennen, definieren Sie die jeweiligen Anteile wie bspw. „zu gleichen Teilen“ oder mit prozentualen Angaben. 

Sie können frei über Ihr Vermögen bestimmen, doch gänzlich „enterben“ können Sie Ihre nächsten Angehörigen wie Ehepartner, Kinder, Enkel oder Eltern (je nach familiärer Konstellation) nicht. Alle anderen Verwandten wie Geschwister, Onkel/Tanten oder Nichten/Neffen sind nicht pflichtteilsberechtigt. Der gesetzliche Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Ihr handschriftliches Testament bewahren Sie am besten an dem Ort auf, an dem Ihre sonstigen wichtigen persönlichen Unterlagen aufbewahrt sind und informieren eine Person Ihres Vertrauens über den Ort. 

Der sicherste Aufbewahrungsort ist die Hinterlegungsstelle des Nachlassgerichts am Amtsgericht Ihres Wohnortes. Die Hinterlegung kostet einmalig eine Gebühr von 75,- Euro und Sie erhalten einen Hinterlegungsschein für Ihre persönlichen Unterlagen. Das Testament wird zudem im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer gegen eine weitere Gebühr in Höhe von 18,- Euro erfasst.

Ein notariell erstelltes Testament wird automatisch amtlich verwahrt und automatisch im Zentralen Testamentsregister erfasst.  

Ja, Sie können ein Testament oder Teile davon jederzeit widerrufen. Widerrufen Sie ein schon existierendes Testament vollständig, vernichten Sie es und erklären im neuen Testament das frühere Testament ausdrücklich für ungültig. Das neue Testament muss den Formvorschriften entsprechen, damit es das ältere außer Kraft setzen kann.          

Bei Privatpersonen entscheidet das Angehörigenverhältnis über die Höhe des Freibetrages und der Erbschaftssteuer. Je näher die Verwandtschaft zum Erblasser, umso geringer fällt die Besteuerung des Erbes aus. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt oder Notar dazu beraten, besonders im Falle von Firmenbeteiligungen und des Ehegatten-Erbrechts.

Als gemeinnützige Organisation ist Help – Hilfe zur Selbsthilfe von der Erbschaftssteuer befreit. Das Erbe oder Vermächtnis kommt ungeschmälert den Menschen in unseren Projekten zugute, die auf unsere Hilfsmaßnahmen angewiesen sind.

Eine Übersicht zu den Steuerklassen und -sätzen finden Sie in unserer kostenfreien Broschüre „Vererben Sie Zukunft“, die Sie hier bestellen können.
 

Sie möchten Help testamentarisch bedenken?

Bitte nehmen Sie in testamentarischen Verfügungen unsere vollständige Adresse auf, damit Ihr Wille eindeutig dokumentiert ist:

Help – Hilfe zur Selbsthilfe e.V.
Adenauerallee 131a
53113 Bonn

Vereinsregisternummer: VR 4650

PS: Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Jeder Euro kommt an!

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Sabine Preker

Sabine Preker

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