Spenden

Spendenquittung

Spendenbescheinigung Brief

Spenden von der Steuer absetzen: So geht's

Ihre Spende lohnt sich doppelt: Wenn Sie Menschen in Not mit Ihrer Spende helfen, vergessen Sie nicht, Ihre gute Tat in der nächsten Steuererklärung zu berücksichtigen. So können Sie Ihre Spende beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Hier erhalten Sie alle Infos zur Ihrer Spendenquittung und wie Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen.

Was ist eine Spendenquittung?

Eine Spendenquittung (auch Spendenbescheinigung oder Zuwendungsbestätigung genannt) dient als Nachweis für das Finanzamt über eine freiwillig getätigte Spende. Sie ist ein Dokument, das den Erhalt einer Spende bestätigt und es Steuerpflichtigen ermöglicht, diese steuerlich geltend zu machen. Nur steuerbegünstigte Organisationen mit gültigem Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid dürfen Spendenquittungen ausstellen. ​

Wann benötige ich eine Spendenquittung?

  • Spenden bis 300 Euro: Für Spenden bis einschließlich 300 Euro genügt ein vereinfachter Spendennachweis, z. B. ein Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg.
  • Spenden über 300 Euro: Für Spenden über 300 Euro ist eine Spendenquittung erforderlich, um die Spende steuerlich geltend zu machen.

Übrigens: Seit 2017 müssen Steuerpflichtige keine Belege mehr der Steuerklärung beifügen, auch keine Spendenquittungen. Bewahren Sie Ihre Spendenquittungen trotzdem auf, da das Finanzamt sie bei Bedarf anfordern kann.

Welche Angaben muss eine Spendenquittung enthalten?

Zuwendungsbestätigungen müssen den amtlichen Vorgaben entsprechen und folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Name und Adresse des Spenders
  • Betrag der Spende (in Ziffern und Buchstaben)
  • Datum des Eingangs der Spende
  • Angaben zum Freistellungsbescheid der ausstellenden Organisation

So erhalten Sie Ihre Spendenbescheinigung von Help

Herzlichen Dank für Ihre Spende und Ihre Unterstützung im Jahr 2025. Ihre Spende hilft uns, in Katastrophenfällen schnell zu reagieren und langfristige Entwicklungserfolge zu erzielen.

Um Verwaltungskosten zu sparen, stellt Help Jahreszuwendungsbestätigungen zu Beginn des Folgejahres aus. 

Ab einer Spendenhöhe von 10 Euro erhalten Sie automatisch eine Sammelbestätigung im Januar des Folgejahres, sofern uns Ihr vollständiger Name sowie Ihre aktuelle Adresse vorliegen. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, dass wir ohne diese Angaben keine Spendenbescheinigung ausstellen können.

Um noch nachhaltiger zu werden, können wir Ihnen Ihre Jahresspendenquittung auf Wunsch auch gerne digital zur Verfügung stellen. Dafür benötigen wir Ihre aktuelle E-Mail-Adresse. In dem Fall kontrollieren Sie bitte vorsichtshalber Ende Januar 2026 Ihr E-Mail-Postfach und auch den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs. Sollten Sie hier keine E-Mail von uns finden, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an spendenservice(at)help-ev.de.

Spendenservice

Wir sind für Sie da!

Sie haben Fragen zu Ihrer Spendenbescheinigung?

Unser Spendenservice berät Sie gerne.

+49 (0)228 91529-45
Ein ukrainischer Junge mit Hilfspaket
Jetzt spenden und Gutes tun

Unterstützen Sie unsere weltweiten Hilfsprojekte und machen Sie Ihre Spende steuerlich geltend.

Spendenkonto:

IBAN: DE47 3708 0040 0240 0030 00

Fragen und Antworten

Eine Spende ist eine freiwillige Ausgabe, für die der Spender keine Gegenleistung erwartet.

Um eine Spende im Rahmen der jährlichen Steuererklärung absetzen zu können, muss diese freiwillig und an eine steuerbegünstigte Organisation oder einen gemeinnützigen Verein geleistet werden und darf ausschließlich zur Unterstützung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher oder besonders förderungswürdiger Zwecke verwendet werden.

Ein richterlich angeordnetes Bußgeld (Zahlung als Spende an eine gemeinnützige Organisation) gilt demnach nicht als freiwillig und kann daher auch nicht als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Der Kauf von Losen für eine Wohltätigkeits-Tombola ist demnach ebenfalls keine Spende

Um Verwaltungskosten zu sparen, stellt Help ab einer Spende von 10,00 € automatisch eine Jahresspendenbescheinigung im Januar des Folgejahres der Spende aus (sofern uns Ihre aktuelle Anschrift vorliegt). Einen Teil der Zuwendungsbestätigungen versenden wir digital. Haben Sie also im Jahr 2025 für die Projekte von Help gespendet und uns Ihre Adresse mitgeteilt, erhalten Sie Anfang 2026 unaufgefordert eine Sammelzuwendungsbestätigung.

Auf Wunsch verschicken wir auch Einzelquittungen nach Gutschrift Ihrer Spende. Melden Sie sich einfach bei uns.

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Kollegin Sabine Preker unter der Telefonnummer 0228-915 29 12 oder per E-Mail an preker(at)help-ev.de sehr gerne zur Verfügung. 

Help ist beim Finanzamt Bonn-Innenstadt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit. Daher können Sie Spenden an uns von der Steuer absetzen. Dafür legen Sie Ihrer Steuererklärung einfach die von uns ausgestellte Spendenbescheinigung bei.

Wir senden Ihnen bereits ab einer Spendensumme in Höhe von 10,00 Euro automatisch eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu, sofern uns Ihre aktuelle Anschrift vorliegt.

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung und einer Kopie Ihres Kontoauszugs beim Finanzamt eingereicht werden. Beilegen können Sie unseren vereinfachten Zuwendungsnachweis, der hier heruntergeladen werden kann.

Die Höhe der Spenden, die von Privatpersonen von der Einkommensteuer abgesetzt werden können, richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte.

Insgesamt können 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte von der Einkommensteuer als Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden.

Beispiel: Bei Einkünften als Arbeitnehmer von 35.000€ (und keinen weiteren Einkunftsarten) können Spenden i.H.v. bis zu 7.000€ im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird.

Mithilfe eines Spendenrechners können Sie sich errechnen lassen, wie viele Steuern Sie durch Spenden sparen können. 

Zum Spendenrechner

Seit 2023 erhält ein Teil unserer Spender:innen die Spendenbescheinigung per E-Mail.

Grundsätzlich verschicken wir die Spendenbescheinigungen jedoch per Post. In Ausnahmefällen bzw. bei der Ausstellung von Duplikaten verschicken wir die Unterlagen auch per E-Mail. Help hat vom Finanzamt Bonn die Genehmigung für maschinell erstellte Zuwendungsbestätigungen ohne eigenhändige Unterschrift. 

Ja, Spenden, die per PayPal an eine steuerbegünstigte Organisation getätigt werden, können von der Steuer abgesetzt werden. Als Nachweis für das Finanzamt reicht in vielen Fällen ein Kontoauszug Ihres PayPal-Kontos.