Spendenservice

Spendenbescheinigung

Spendenbescheinigung Brief

Sie können Ihre Spenden steuerlich absetzen

Ihre Spende lohnt sich doppelt: Wenn Sie Menschen in Not mit Ihrer Spende helfen, vergessen Sie nicht, Ihre gute Tat in der nächsten Steuererklärung zu erwähnen. So können Sie Ihre Unterstützung beim Finanzamt geltend machen und Steuern sparen.

So erhalten Sie Ihre Spendenbescheinigung

Herzlichen Dank für Ihre Spende und Ihre Unterstützung im Jahr 2024. Ihre Spende hilft uns, in Katastrophenfällen schnell zu reagieren und langfristige Entwicklungserfolge zu erzielen.

Die Jahreszuwendungsbestätigungen für das Jahr 2024 verschicken wir Ende Januar 2025 per Post, sofern uns Ihre aktuelle Adresse vorliegt.

Um noch nachhaltiger zu werden und Verwaltungskosten zu sparen, werden wir dieses Jahr wieder einen Teil der Jahreszuwendungsbescheide für unsere Dauerspender:innen digital versenden. Kontrollieren Sie daher bitte vorsichtshalber Ende Januar 2025 Ihr E-Mail-Postfach und auch den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs. Sollten Sie hier keine E-Mail von uns finden, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an spendenservice(at)help-ev.de.

Frist für die Spendenquittung 2024

Je nachdem, für welche Zahlungsmethode Sie sich entscheiden, kann Ihre Spende noch für dieses Jahr steuerlich berücksichtigt werden. Ausschlaggebend ist das Datum des Eingangs der Spende auf unserem Konto. Nutzen Sie darum die Gelegenheit und unterstützen Sie noch heute eines der Hilfsprojekte von Help.

Bitte beachten Sie: Für Spenden mit Zuwendungsbestätigung im Jahr 2024 gelten in diesem Jahr folgende Stichtage:
 

  • Kreditkarte: 19.12.2024
  • Überweisung: 22.12.2024
  • SEPA-Lastschrifteinzug: 26.12.2024
  • PayPal: 31.12.2024

Fragen und Antworten

Eine Spende ist eine freiwillige Ausgabe, für die der Spender keine Gegenleistung erwartet.

Um eine Spende im Rahmen der jährlichen Steuererklärung absetzen zu können, muss diese freiwillig und an eine steuerbegünstigte Organisation geleistet werden und darf ausschließlich zur Unterstützung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher oder besonders förderungswürdiger Zwecke verwendet werden.

Ein richterlich angeordnetes Bußgeld (Zahlung als Spende an eine gemeinnützige Organisation) gilt demnach nicht als freiwillig und kann daher auch nicht als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Der Kauf von Losen für eine Wohltätigkeits-Tombola ist demnach ebenfalls keine Spende.

Um Verwaltungskosten zu sparen, stellt Help ab einer Spende von 10,00 € automatisch eine Jahresspendenbescheinigung im Januar des Folgejahres der Spende aus (sofern uns Ihre aktuelle Anschrift vorliegt). Einen Teil der Zuwendungsbestätigungen versenden wir digital. Haben Sie also im Jahr 2024 für die Projekte von Help gespendet und uns Ihre Adresse mitgeteilt, erhalten Sie Anfang 2025 unaufgefordert eine Sammelzuwendungsbestätigung.

Auf Wunsch verschicken wir auch Einzelquittungen nach Gutschrift Ihrer Spende. Melden Sie sich einfach bei uns.

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Kollegin Sabine Preker unter der Telefonnummer 0228-915 29 12 oder per E-Mail an preker(at)help-ev.de sehr gerne zur Verfügung. 

Help ist beim Finanzamt Bonn-Innenstadt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit. Daher können Sie Spenden an uns von der Steuer absetzen. Dafür legen Sie Ihrer Steuererklärung einfach die von uns ausgestellte Spendenbescheinigung bei.

Wir senden Ihnen bereits ab einer Spendensumme in Höhe von 10,00 Euro automatisch eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu, sofern uns Ihre aktuelle Anschrift vorliegt.

Spenden bis zu 300 Euro können aber auch ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung und einer Kopie Ihres Kontoauszugs beim Finanzamt eingereicht werden. Beilegen können Sie unseren vereinfachten Zuwendungsnachweis, der hier heruntergeladen werden kann.

Die Höhe der Spenden, die von Privatpersonen von der Einkommensteuer abgesetzt werden können, richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte.

Insgesamt können 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte von der Einkommensteuer als Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden.

Beispiel: Bei Einkünften als Arbeitnehmer von 35.000€ (und keinen weiteren Einkunftsarten) können Spenden i.H.v. bis zu 7.000€ im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird.

Mithilfe eines Spendenrechners können Sie sich errechnen lassen, wie viele Steuern Sie durch Spenden sparen können. 

Zum Spendenrechner

Seit 2023 erhält ein Teil unserer Spender:innen die Spendenbescheingigung per E-Mail.

Grundsätzlich verschicken wir die Spendenbescheinigungen jedoch per Post. In Ausnahmefällen bzw. bei der Ausstellung von Duplikaten verschicken wir die Unterlagen auch per E-Mail. Help hat vom Finanzamt Bonn die Genehmigung für maschinell erstellte Zuwendungsbestätigungen ohne eigenhändige Unterschrift.