Spendenbescheinigung

Spendenbescheinigung Brief

Sie wollen Ihre Spenden absetzen und brauchen eine Spendenbescheinigung? Hier finden Sie alle relevanten Informationen.

Ihre Spendenquittung

Herzlichen Dank für Ihre Spende und Ihre Unterstützung im Jahre 2024.

Die Jahreszuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) für das Jahr 2024 verschicken wir Ende Januar 2025.

Um noch nachhaltiger zu werden, werden wir dieses Jahr wieder einen Teil der Jahreszuwendungsbescheide digital versenden. Kontrollieren Sie daher bitte vorsichtshalber Ende Januar 2024 Ihr E-Mail-Postfach und auch den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.

Sollten Sie hier keine E-Mail von uns finden, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an spendenservice(at)help-ev.de.

Fragen und Antworten

Eine Spende ist eine freiwillige Ausgabe, für die der Spender keine Gegenleistung erwartet. Der Kauf von Losen für eine Wohltätigkeits-Tombola ist demnach keine Spende.

Um eine Spende im Rahmen der jährlichen Steuererklärung absetzen zu können, muss diese freiwillig und an eine steuerbegünstigte Organisation geleistet werden und darf ausschließlich zur Unterstützung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher oder besonders förderungswürdiger Zwecke verwendet werden.

Ein richterlich angeordnetes Bußgeld (Zahlung als Spende an eine gemeinnützige Organisation)  gilt demnach nicht als freiwillig und kann daher auch nicht als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Um Verwaltungskosten zu sparen, stellt Help ab einer Spende von 10,00 € automatisch eine Jahresspendenbescheinigung um den 20. Januar des Folgejahres aus. (Sofern uns Ihre aktuelle Anschrift vorliegt).

Auf Wunsch verschicken wir auch Einzelquittungen nach Gutschrift Ihrer Spende. Melden Sie sich einfach bei uns.

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Kollegin Sabine Preker unter der Telefonnummer 0228-915 29 12 oder per E-Mail an preker(at)help-ev.de sehr gerne zur Verfügung. 

Help ist beim Finanzamt Bonn-Innenstadt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit. Daher können Sie Spenden an uns von der Steuer absetzen. Dafür legen Sie Ihrer Steuererklärung einfach die von uns ausgestellte Spendenbescheinigung bei.

Wir senden Ihnen bereits ab einer Spendensumme in Höhe von 10,00 Euro automatisch eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu, sofern uns Ihre aktuelle Anschrift vorliegt.

Spenden bis zu 300 Euro können aber auch ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung und einer Kopie Ihres Kontoauszugs beim Finanzamt eingereicht werden. Beilegen können Sie unseren vereinfachten Zuwendungsnachweis, der hier heruntergeladen werden kann.

Die Höhe der Spenden, die von Privatpersonen von der Einkommensteuer abgesetzt werden können, richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte.

Insgesamt können 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte von der Einkommensteuer als Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden.

Beispiel: Bei Einkünften als Arbeitnehmer von 35.000€ (und keinen weiteren Einkunftsarten) können Spenden i.H.v. bis zu 7.000€ im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird.

Hier können Sie es sich errechnen lassen. Zum Spendenrechner:
https://www.smart-rechner.de/spenden/rechner.php

Grundsätzlich verschicken wir die Spendenbescheinigungen per Post. In Ausnahmefällen bzw. bei der Ausstellung von Duplikaten verschicken wir die Unterlagen auch per E-Mail. Help hat vom Finanzamt Bonn die Genehmigung für maschinell erstellte Zuwendungsbestätigungen ohne eigenhändige Unterschrift.